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Was muss ich bei einer MPU wegen Alkohol beachten?

Die meisten MPU-Untersuchungen in Deutschland werden aufgrund des Untersuchungsanlasses „Trunkenheit im Straßenverkehr“ angeordnet.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs  waren, wird grundsätzlich immer ab einem Promillewert von 1,6 Promille und darüber eine MPU angeordnet und grundsätzlich auch immer, wenn es sich um eine wiederholte Trunkenheitsfahrt handelte, egal wie „klein“ Ihr Promillewert warMPU Alkohol.

Doch lassen Sie sich nicht täuschen: In dem Strafbefehl bzw. dem Gerichtsurteil, welchen/welches Sie von dem zuständigen Gericht bekommen haben, steht von einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nichts drin, aber sie kommt sicher, wenn o.g. Bedingungen vorliegen.

Dies gilt übrigens auch, wenn man mit 1,6 Promille und mehr mit dem Fahrrad unterwegs war, auch wenn die meisten Verkehrsteilnehmer das nicht wissen. In beiden Fällen erfolgt die MPU-Anordnung eben nicht durch die Gerichte, sondern durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde, sie nämlich ist die „hoheitliche Instanz“ in Ihrem MPU-Verfahren.

Der ahnungslose Autofahrer wird von seiner MPU-Anordnung erst dann erfahren, wenn er einen Antrag auf Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellt. Und dies kann diese in der Regel erst 3 Monate vor Ablauf seiner so genannten Sperrfrist tun, die meistens um die 12 Monate dauert (Tag der Trunkenheitsfahrt bis Ende Sperrfrist).

Das bedeutet für unseren Autofahrer einen Zeitverlust von mindestens 9 Monaten, wenn nicht noch mehr: Denn vom Tag der Antragstellung bis zur Anordnung der MPU vergehen in der Regel auch noch einmal 4-6 Wochen. Wertvolle Zeit, die verstreicht, wenn unser Autofahrer z.B. Abstinenznachweise benötigt (siehe auch MPU-Abstinenzberatung).

Weil auch die Straßenverkehrsbehörden wissen, wie unprofessionell das gesamte MPU-Procedere zum Nachteil von Betroffenen gehandhabt wird, gehen jetzt einige Behörden dazu über, die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis schon 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu ermöglichen. Ein einfach umzusetzender und effektiver Vorschlag kommt vom Verfasser dieser Zeilen. Die zuständigen Gerichte könnten diesen kleinen Aufsatz kopieren und der Post beim Versenden der Strafbefehle und Urteile beilegen. Et Voila.

 

Besonders nachteilig wird es für die Fahrradfahrer, die mit Alkohol im Straßenverkehr angetroffen wurden. Da hier von den Gerichten in der Regel „nur“ eine Geldstrafe verhängt  und nicht die Fahrerlaubnis entzogen wird, rechnet der Betroffene überhaupt nicht mit der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Diese MPU-Anordnung erfolgt mit erheblicher zeitlicher Verzögerung gemessen vom Tattag aus. Meist sind es 7 bis 11 Monate danach. Die MPU-Anordnung ist dann verbunden mit einer Frist von 3 Monaten zur Abgabe des MPU-Gutachtens. Achtung: Die Frist kann nicht verlängert werden, da der Betroffene noch Fahrerlaubnisinhaber ist und den Straßenverkehr somit gefährden könnte.  

 

 

 

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